Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der Sport- und Eventanlagen Chur

 

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Anlagen, das Tätigen von Reservationen und den Kauf von Eintritten und Abonnementen der Sport-und Eventanlagen Chur. Mit der Nutzung der Anlagen, den getätigten Reservationen, dem Kauf von Eintritten und Abonnementen akzeptiert der Gast die gültigen Bedingungen. Die Sport- und Eventanlagen Chur behält sich das Recht vor, diese bei Bedarf jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits aufgegebene Bestellungen gelten solche Änderungen nicht. Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit unter www.sportanlagenchur.ch/agb einsehbar.

 

2. Preise und Ermässigungen

2.1 Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Chur (inkl ehemalige Gemeinden Maladers und Haldenstein) gelten nach Vorweisen der Chur Card reduzierte Tarife auf Eintritte und Abonnemente.

2.2 Auf bestimmte Dienstleistungen/Artikel erhalten definierte Personengruppen Rabatte.

Diese Rabatte werden nur gegen Vorlage entsprechend gültiger amtlicher Ausweise gewährt. Kann ein Ausweis nicht vorgelegt werden oder ist nicht mehr gültig, wird kein Rabatt gewährt.

Kleinkinder                0 bis einschliesslich 5 Jahre kostenlos

Kinder                       6 bis einschliesslich 15 Jahre

Schüler/Studenten    Vorlage eines offiziellen und gültigen Schüler-/Studentenausweises

Erwachsene              ab 16 Jahre

IV-Bezüger               Vorlage eines gültigen IV-Ausweises

Kulturlegi                  Vorlage einer gültigen Kulturlegikarte laminiert mit Foto und ChurCard

                                 (Caritas-Markt Karte nicht gültig)

ChurCard                  Einwohner von Chur, Maladers und Haldenstein

Auch für in der Trennung lebende, geschiedene oder nicht verheiratete Eltern mit Kindern, bei denen ein Elternteil und oder Kind auswärts lebt, kann manuell eine Zusatzkarte auf chur.ch beantragt werden.

Begleitperson           Personen mit körperlicher oder geistiger Einschränkung, die auf eine Begleitperson                                   angewiesen sind, haben dies nachzuweisen. Die Begleitperson kann dieselben Anlagen,                            die die zu begleitende Person nutzt, kostenfrei nutzen.

Gruppen                   10 oder mehr zahlende Personen, berechtigen zum Gruppentarif

                                 (1 Person bezahlt alle Eintritte)

Geburtstag                Kinder bis einschliesslich 15 Jahre erhalten einen gratis Eintritt

 

2.3 Preise für die Vermietung von Bademänteln, Badehosen, Badetüchern und Schlittschuhen etc.

Die Preise für die Vermietung sind auf der Webseite in Schweizer Franken angegeben und verstehen sich pro Artikel. Auf jeden vermieteten Artikel wird ein Depot erhoben. 

2.4 Preise für Anlagen

Anlagen (z.B. Schwimmbahnen, Sprunganlagen, Lernschwimmbecken) können gegen Entgelt laut Tarifaushang bei gegebener Verfügbarkeit und rechtzeitiger Reservierung gemietet werden. Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht.

 

3. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sogleich oder bei Rechnungsstellung innert 30 Tagen rein netto zahlbar, soweit nichts

anderes vereinbart ist.

 

4. Altersbegrenzungen

Kinder unter 6 Jahren bezahlen keinen Eintritt; für diese muss an der Kasse ein Kleinkinder-Eintritt verlangt werden. Jugendliche ab 16 Jahren (ohne Studentenkarte) bezahlen den Erwachsenen-Tarif. Kinder unter 8 Jahren dürfen die Badeanlagen nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson betreten. Diese Person trägt die Verantwortung für das Kind. Für unbeaufsichtigte Kleinkinder wird keine Verantwortung übernommen.

Im Wellness-Bereich gilt der Zutritt ab 16 Jahren.

Im Fitnessbereich gilt der Zutritt ab 18 Jahren (Einführungskurs oder Berechtigungsschreiben ist obligatorisch). Ausnahmen gelten für Personen, die im Besitz einer Swiss Olympic Karte sind. In Begleitung eines Trainers, ist eine Benützung für Sportler bereits ab 16 Jahren möglich.

 

5. Eintritte und Abonnemente

Um eine ordnungsgemässe Kontrolle vornehmen zu können, ist das Chip-Medium oder der Einzeleintritt bei Kontrolle dem Personal auszuhändigen.

 

5.1 Abonnemente

Das Abonnement ist persönlich und nicht übertragbar und bleibt Eigentum des Kunden. Ein Foto der Abonnementsinhaberin bzw. des Abonnementsinhabers wird direkt vor Ort elektronisch erfasst. Bei Beschädigung oder Verlust des Chipmediums kann ein Ersatz gegen einen Unkostenbeitrag gemäss Tarifblatt bezogen werden. Das Abonnement muss immer bei der Kontrollstelle entwertet werden. Um eine ordnungsgemässe Kontrolle vornehmen zu können, ist das Chip-Medium bei Kontrolle dem Personal auszuhändigen.

5.2 Einzeleintritte

Der Einzeleintritt berechtigt zum einmaligen Eintritt des jeweiligen Bereiches. Beim Verlassen der Anlage verfällt die Gültigkeit. Das Ticket muss immer bei der Kontrollstelle entwertet werden. Um eine ordnungsgemässe Kontrolle vornehmen zu können, ist das Chip-Medium oder der Einzeleintritt bei Kontrolle dem Personal auszuhändigen.

 

6. Reservierungen von Anlagen

Reservierungen (Training/Spiel) für alle Anlagen sind mindestens 14 Tage im Voraus und bis spätestens Mitte des Monats für den Folgemonat per Mail an die Sport- und Eventanlagen einzugeben.

 

7. Rückerstattungen/Stornierungen

7.1 Abonnemente

Pro-rata Erstattung oder Verlängerung erfolgen ausschliesslich bei Todesfall oder bei ärztlicher Verordnung und Vorlegen eines entsprechenden Arztzeugnisses.

Bei begründeten privaten oder beruflichen Abwesenheiten kann das Jahresabonnement zu einem Unkostenbeitrag von Fr. 30.-- von 1 Monat und für max. 6 Monate hinterlegt werden. Dies wird im Anschluss um diese Zeit verlängert. In anderen begründeten Fällen kann eine Rückerstattung von der Geschäftsleitung bewilligt werden. Keine Auszahlung möglich bei einem Abonnementsumtausch.

7.2 Einzeleintritte

Eine Rücknahme oder Umtausch ist ausgeschlossen.

7.3 Sportscard

Die Sportscard kann in ein Abo umgewandelt und angerechnet werden.

7.4 Gutscheine

Gutscheine können nicht rückerstattet bzw. ausbezahlt werden.

7.5 Veranstaltungen und Events

Für Anliegen und Ansprüche jeder Art im Zusammenhang mit Veranstaltungen, ausser in Bezug auf die Abwicklung des Ticketkaufs, hat sich der Kunde direkt an den jeweiligen Veranstalter zu wenden.

Der Kunde anerkennt, dass Rechte und Pflichten insbesondere aus der Bestellung von Tickets und/oder aus der Inanspruchnahme sonstiger, auf der Website angebotener Dienstleistungen ausschliesslich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden entstehen.

Tickets werden am Eingang zur Veranstaltung elektronisch geprüft. Eine Überprüfung der Berechtigung des
Ticketvorweisers bleibt vorbehalten. Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, mechanischen oder optischen Einwirkungen sowie sonstigen Beschädigungen etc. zu schützen. Der QR-Code muss maschinenlesbar sein. Beschädigte Tickets werden nicht ersetzt.

Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist nicht erlaubt. Der Weiterverkauf von oder der Handel mit Tickets zum nicht offiziellen Preis ist strikte untersagt. Derartig erworbene Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Bei entsprechendem Verdacht bleibt das Recht vorbehalten, die entsprechenden Tickets und/oder das Kundenkonto zu sperren, ohne dass eine Rückerstattung erfolgt.

Sofern das Ticket beim Zutritt nicht eingezogen wird, ist es bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen. Jeglicher Missbrauch mit Tickets ist untersagt. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung bleibt, nebst Verfall der Teilnahmeberechtigung, die Geltendmachung von Schadenersatz vorbehalten.

Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen. Bei Verschiebungen von Veranstaltungen sind die Tickets automatisch für das Verschiebungsdatum gültig. Bei Programmänderungen von einzelnen Athleten oder Attraktionen ist ein Umtausch oder Rückerstattung ausgeschlossen. Bei Absage der Veranstaltung ist eine Rückerstattung gewährleistet.

7.6 Annullationsbedingungen Gruppenreservationen/Camps

Bei Annullation einer Gruppenreservation/Camp hat der Kunde dies den Sport- und Eventanlagen schriftlich mitzuteilen. Falls die Reservation Buchungen von externen Dienstleistern beinhaltet, werden die Storno- und Reservationsbedingungen dieser Partner sowie die entsprechenden Annullationsbedingungen der Sport- und Eventanlagen entsprechend weiterverrechnet.

7.7 Annullationsbedingungen der Anlagen

Bei einem "No-show" ohne Abmeldung werden die reservierten Anlagen zum vollen Tarif verrechnet.

Jegliche Annullationen haben bis spätestens 2 Tage vor der Reservierung schriftlich per Mail zu erfolgen.

 

8. AGB, Hausordnung, Weisungen

Der Gast verpflichtet sich, die AGB und die Nutzungsordnungen der entsprechenden Anlage einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

 

9. Haftung

Die Nutzung der Anlagen und Einrichtungen der Sport-und Eventanlagen Chur erfolgt auf eigenes Risiko. Es wird jede Haftung abgelehnt für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlagen und Einrichtungen entstehen können. Vorbehalten bleiben gesetzliche Haftungsgründe für Bestand und Betrieb der Anlagen.

 

10. Fundgegenstände

Fundgegenstände werden 4 Wochen (Wäsche und Hartwaren wie Brillen, Spielzeug etc.) sowie Elektronik und Schmuck 5 Jahre aufbewahrt. Danach werden kostenlos an wohltätige Institutionen abgegeben oder entsorgt

Gewaschene Fund-Bekleidung und Badetücher können gegen Fr. 5.00 (Pauschal) abgeholt werden.

 

11. Öffnungszeiten

Bei Änderungen der Öffnungszeiten bestehtkeinAnspruch auf Rückerstattung.

Bei Schlechtwetter können die Sport- und Eventanlagen Chur vorübergehend geschlossen werden. Bei Ausfall einzelner Anlageteile/Attraktionen (z.B. bei technischen Defekten oder aus Sicherheitsgründen) besteht kein Anspruch auf Minderung des Eintritts- oder Abonnementspreises.

 

12. Betriebseinstellung

Die vorübergehende, definitive Schliessung oder Teilschliessung eines oder mehrerer Bereiche bleibt vorbehalten. Aus einer Betriebseinstellung (infolge Revision, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events/Anlässen) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Geplante Betriebseinstellungen sind bei der Berechnung der Eintrittspreise berücksichtigt.

 

13. Zuwiderhandlungen

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen AGB, Nutzungsordnungen oder Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbotes zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wer einen Teil der Anlage ohne gültiges und entwertetes Zutrittsticket betritt, hat zusätzlich zum Eintrittspreis einen Zuschlag (Umtriebsentschädigung) von Fr. 80.– zu bezahlen und wird für den Tag der Zuwiderhandlung von der gesamten Sport- und Eventanlagen Chur verwiesen. Dies gilt auch, wenn absichtlich der günstigere Tarif bezahlt wird, ohne darauf Anspruch zu haben.

 

14. Datenschutz

Der Gast ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Überprüfung der Gültigkeit seiner Abonnemente und für die Ausübung anderer Leistungen bei uns abgelegt werden. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

 

15. Form, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich zugestellt.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Sport-und Eventanlagen Chur ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB bzw.

der mit der Sport- und Eventanlagen Chur abgeschlossenen Verträge führt nicht zur Unwirksamkeit der AGB oder des gesamten Vertrages.

Es gilt Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Chur.

Die Sport- und Eventanlagen

Chur, Mai 2023