Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sport-und Eventanlagen Chur

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Anlagen, das Tätigen von Reservationen und den Kauf von Eintritten und Abonnementen der Sport-und Eventanlagen Chur. Mit der Nutzung der Anlagen, den getätigten Reservationen, dem Kauf von Eintritten und Abonnementen akzeptiert der Gast die gültigen Bedingungen. Die Sport- und Eventanlagen Chur behält sich das Recht vor, diese bei Bedarf jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits aufgegebene Bestellungen gelten solche Änderungen nicht. Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit unter www.sportanlagenchur.ch/agb einsehbar.

2. Preise und Ermässigungen

2.1 Für Einwohnerinnen und Einwohner der folgenden politischen Gemeinden gelten nach Vorweisen der Chur Card reduzierte Tarife auf Eintritte: Chur, Maladers und Haldenstein.

2.2 Auf bestimmte Dienstleistungen/Artikel erhalten definierte Personengruppen Rabatte.

Diese Rabatte werden nur gegen Vorlage entsprechend gültiger Ausweise gewährt. Kann ein Ausweis nicht vorgelegt werden oder ist nicht mehr gültig, wird die nächst höhere Tarifgruppe verrechnet.

 

Kleinkinder                0 bis einschliesslich 5 Jahre kostenlos

Kinder                       6 bis einschliesslich 15 Jahre

Schüler/Studenten      Vorlage eines offiziellen und gültigen Schüler-/Studentenausweises

Erwachsene                ab 16 Jahre

IV-Bezüger                 Vorlage eines gültigen IV-Ausweises

Kulturlegi                   Vorlage einer gültigen Kulturlegikarte laminiert mit Foto (Caritas-Markt Karte nicht gültig)

Chur Card                  Einwohner von Chur, Maladers und Haldenstein

Begleitperson             Personen mit körperlicher oder geistiger Einschränkung, die auf eine Begleitperson angewiesen sind, haben dies nachzuweisen.

                                 Die Begleitperson kann dieselben Anlagen, die die zu begleitende Person nutzt, kostenfrei

Gruppen                    10 oder mehr zahlende Personen, berechtigen zum Gruppentarif (1 Person bezahlt alle Eintritte)

Geburtstag                Kinder bis einschliesslich 15 Jahre erhalten durch vorweisen eines amtlichen Ausweises einen gratis Eintritt

 

2.3 Preise für die Vermietung von Bademänteln, Badehosen, Badetüchern und Schlittschuhen etc.

Die Preise für die Vermietung sind in den Aushängen, im Prospekt und auf der Webseite in Schweizer Franken angegeben und verstehen sich pro Artikel. Auf jeden vermieteten Artikel wird ein Depot in Form eines amtlichen Ausweises erhoben.

2.4 Preise für Anlagen

Anlagen (z.B. Schwimmbahnen, Sprunganlagen, Lernschwimmbecken) können gegen Entgelt laut Tarifaushang bei gegebener Verfügbarkeit und rechtzeitiger Reservierung gemietet werden. Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht.

3. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sogleich oder bei Rechnungsstellung innert 30 Tagen rein netto zahlbar, soweit nichts

Anderes vereinbart ist.

4. Altersbegrenzungen

Kinder unter 6 Jahren bezahlen keinen Eintritt, für diese muss an der Kasse ein Kleinkinder-Eintritt verlangt werden. Jugendliche ab 16 Jahren (ohne Studentenkarte) bezahlen den Erwachsenen-Tarif und Kinder unter 8 Jahren dürfen die Badeanlagen nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson betreten. Diese Person trägt die Verantwortung für das Kind. Für unbeaufsichtigte Kleinkinder wird keine Verantwortung übernommen.

Im Wellness-Bereich gilt der Zutritt ab 16 Jahren.

Im Fitnessbereich gilt der Zutritt ab 18 Jahren (Einführungskurs oder Berechtigungsschreiben ist obligatorisch). Ausnahmen gelten für Personen, die im Besitz einer Swiss Olympic Karte sind. In Begleitung eines Trainers, ist eine Benützung für Sportler bereits ab 16 Jahren möglich.

5. Abonnemente, Sportscard und Einzeleintritte

5.1 Abonnemente

Die Abonnemente (Jahres-, Saison-, 3/6 Monats-Abonnemente) sind persönlich und nicht übertragbar. Ein Foto der Abonnementsinhaberin bzw. des Abonnementsinhabers wird direkt vor Ort elektronisch erfasst. Die Karten dürfen nicht gelocht, laminiert oder anderweitig beschädigt werden. Bei Beschädigung oder Verlust der Karte kann eine Ersatzkarte erstellt werden. Dafür wird ein Unkostenbeitrag von CHF 5.00 verlangt.

5.2 Sportscard/Wertkarte

Die Sportscard ist eine aufladbare Wertkarte. Bei der jeweiligen Abbuchung, wird ein Rabatt (einheimisch oder auswärtig) auf den gewünschten Eintritt gewährt.

Die Sportscard ist persönlich und nicht übertragbar. Ein Foto vom Abonnementsinhaber wird direkt vor Ort elektronisch erfasst. Die Karten dürfen nicht gelocht, laminiert oder anderweitig beschädigt werden. Bei Beschädigung oder Verlust der Karte kann eine Ersatzkarte erstellt werden. Dafür wird ein Unkostenbeitrag von CHF 5.00 verlangt.

5.3 Einzeleintritte

Der Einzeleintritt berechtigt zum einmaligen Eintritt des jeweiligen Bereiches. Beim Verlassen der Anlage verfällt die Gültigkeit.

6. Rückerstattungen/Stornierungen

6.1 Abonnemente

Rückvergütungen und Verlängerungen von Abonnementen bei ärztlicher Verordnung und Vorlegen eines entsprechenden Arztzeugnisses erfolgen kostenlos.

Bei begründeten privaten oder beruflichen Abwesenheiten das Jahresabonnement zu einem Unkostenbeitrag von Fr. 30.- für max. 6 Monate hinterlegt werden. Dies wird im Anschluss um diese Zeit verlängert. Rückerstattung bei definitivem Wegzug aus dem Kanton ist möglich; ebenfalls die Umwandlung in einen höheren Abo-Pass.

6.2 Einzeleintritte

Einzeleintritte können nicht rückerstattet werden.

6.3 Gutscheine

Gutscheine können nicht rückerstattet bzw. ausbezahlt werden.

6.4 Veranstaltungen und Events

Für Anliegen und Ansprüche jeder Art im Zusammenhang mit Veranstaltungen, ausser in Bezug auf die Abwicklung des Ticketkaufs, hat sich der Kunde direkt an den jeweiligen Veranstalter zu wenden. Der Kunde anerkennt, dass Rechte und Pflichten insbesondere aus der Bestellung von Tickets und/oder aus der Inanspruchnahme sonstiger, auf der Website angebotener Dienstleistungen ausschliesslich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden entstehen

Tickets werden am Eingang zur Veranstaltung elektronisch geprüft. Eine Überprüfung der Berechtigung des
Ticketvorweisers bleibt vorbehalten. Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, mechanischen oder optischen Einwirkungen sowie sonstigen Beschädigungen etc. zu schützen. Der QR-Code muss maschinenlesbar sein. Beschädigte Tickets werden nicht ersetzt.

Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist nicht erlaubt. Der Weiterverkauf von oder der Handel mit Tickets zum nicht offiziellen Preis ist strikte untersagt. Derartig erworbene Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Bei entsprechendem Verdacht bleibt das Recht vorbehalten, die entsprechenden Tickets und/oder das Kundenkonto zu sperren, ohne dass eine Rückerstattung erfolgt.

Sofern das Ticket beim Zutritt nicht eingezogen wird, ist es bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen. Jeglicher Missbrauch mit Tickets ist untersagt. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung bleibt, nebst Verfall der Teilnahmeberechtigung, die Geltendmachung von Schadenersatz vorbehalten.

Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen. Bei Verschiebungen von Veranstaltungen sind die Tickets automatisch für das Verschiebungsdatum gültig. Bei Programmänderungen von einzelnen Athleten oder Attraktionen ist ein Umtausch oder Rückerstattung ausgeschlossen. Bei Absage der Veranstaltung ist eine Rückerstattung gewährleistet.

6.5 Annullationsbedingungen Gruppenreservationen/Camps

Bei Annullation einer Gruppenreservation/Camp hat der Kunde dies den Sport- und Eventanlagen schriftlich mitzuteilen. Falls die Reservation Buchungen von externen Dienstleistern beinhaltet, werden die Storno- und Reservationsbedingungen dieser Partner sowie die entsprechenden Annullationsbedingungen der Sport- und Eventanlagen entsprechend weiterverrechnet. Diese Regelungen gelten auch für gebuchte Mahlzeiten, die mit der Gruppenreservierung reserviert wurden. Bei einzelnen Personenstornierungen werden die entsprechenden Kosten berechnet und weiterverrechnet.

6.6 Reservierungen von Anlageteilen (Eishalle, Fussballplätze, Schwimmbahnen, Becken)

6.6.1 Eishalle
Bis 14 Tage vor der Belegung kostenlose Stornierung
Bis 48 Stunden vor der Belegung 50% der bestätigten Eisflächen
Unter 48h der Belegung 100% der bestätigten Eisflächen

Bei gebuchten Lektionen mit einer/einem Eissportinstruktor/in werden die Gebühren für die Instruktorin/den Instruktor gem. obenstehenden Bedingungen in Rechnung gestellt, jedoch keine Eintritte für die Eishalle.

6.6.2 Fussballplätze / Fussballstadion

Bis 14 Tage vor der Belegung kostenlose Stornierung
Bis 48 Stunden vor der Belegung 50% der bestätigten Plätze
Unter 48h der Belegung 100% der bestätigten Plätze

6.6.2 Hallen- und Freibäder

Bis 14 Tage vor der Belegung kostenlose Stornierung
Bis 48 Stunden vor der Belegung 60% der bestätigten Bahnen / Becken
Unter 48h der Belegung 100% der bestätigten Bahnen / Becken

Im Falle einer Stornierung werden lediglich die Bahnen / Becken in Rechnung gestellt, jedoch keine Eintritte für die Bäder.

7. AGB, Hausordnung, Weisungen

Der Gast verpflichtet sich, die AGB und die Hausordnungen einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Es gelten jeweils die allgemeine Hausordnung und zusätzlich die Hausordnung des jeweiligen Bereichs, siehe Reservationen und Ordnungen | Sportanlagen Chur.

8. Haftung

Die Nutzung der Anlagen und Einrichtungen der Sport-und Eventanlagen Chur erfolgt auf eigenes Risiko. Es wird jede Haftung abgelehnt für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlagen und Einrichtungen entstehen können. Vorbehalten bleiben gesetzliche Haftungsgründe für Bestand und Betrieb der Anlagen.

9. Fundgegenstände

Fundgegenstände werden 4 Wochen (Wäsche und Hartwaren wie Brillen, Spielzeug etc.) sowie Elektronik und Schmuck 5 Jahre aufbewahrt und danach an wohltätige Institutionen abgegeben.

Gewaschene Fund-Bekleidung und Badetücher können gegen Fr. 5.00 (Pauschal) abgeholt werden.

10. Öffnungszeiten

Bei Änderungen der Öffnungszeiten bestehtkeinAnspruch auf Rückerstattung.

Bei Regenwetter können die Sport- und Eventanlagen Chur vorübergehend geschlossen werden. Bei Ausfall einzelner Anlageteile/Attraktionen (z.B. bei technischen Defekten oder aus Sicherheitsgründen) besteht kein Anspruch auf Minderung des Eintritts- oder Abonnementspreises. 45 Minuten vor Schliessung des Bades, wird kein Eintritt mehr gewährt. Das Wasser ist jeweils 15 Minuten vor Schliessung des Hallen- und Freibades zu verlassen.

11. Betriebseinstellung

Die vorübergehende, definitive Schliessung oder Teilschliessung eines oder mehrerer Bereiche bleibt vorbehalten. Aus einer Betriebseinstellung (infolge Revision, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events/Anlässen) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Geplante Betriebseinstellungen sind bei der Berechnung der Eintrittspreise berücksichtigt.

12. Zuwiderhandlungen

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen AGB, Hausordnungen oder Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbotes zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wer einen Teil der Anlage ohne gültiges Zutrittsticket betritt, hat zusätzlich zum Eintrittspreis einen Zuschlag (Umtriebsentschädigung) von Fr. 80.– zu bezahlen und wird für den Tag der Zuwiderhandlung von der gesamten Sport- und Eventanlagen Chur verwiesen. Dies gilt auch, wenn absichtlich der günstigere Tarif bezahlt wird, ohne darauf Anspruch zu haben.

13. Datenschutz

Der Gast ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Überprüfung der Gültigkeit seiner Abonnemente und für die Ausübung anderer Leistungen bei uns abgelegt werden. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Mitteilungen per Email gelten als schriftlich zugestellt.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Sport-und Eventanlagen Chur ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB bzw. der mit der Sport- und Eventanlagen Chur abgeschlossenen Verträge führt nicht zur Unwirksamkeit der AGB oder des gesamten Vertrages.

 

Es gilt Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Chur GR.

 Chur, Januar 2021